| 1.
Aufnahme- und Verwaltungsgebühren
2. Unterrichtsgebühren pro Schüler:
Musikalische Früherziehung/ Dauer 45 Minuten: 4-
bis 6-jährige Kinder /ab 5 Teiln.Dauer ca.4-5Mon.: Workshops
(gem. Angebot):
Inhalt/Dauer/ Zielgruppe |
| 5,50
85,-
auf
Anfrage |
| Gruppenunterricht
/ Dauer 45 min: 3-4
Schüler 2 Schüler Gruppenunterricht
/ Dauer 30min: 3-4
Schüler 2 Schüler Einzelunterricht Dauer
20 min Dauer
30 min. Dauer
45 min.
Dauer 60 min. / nur auf Anfrage Einzel-Stunden/Dauer
30min (auf Anfrage): Schnupper-Unterricht/einmalig
kostenfrei Ergänzungsfächer:
Orchester
/ Spielkreise / Ensemble Orchester
/ Spielkreis / Ensemble
für Schüler, die einen gebührenpflichtigen Unterricht der Musikschule besuchen
kostenfrei |
Jahresgebühr
444,- 516,- 300,-
348,- 408,- 624,- 936,- 1.248,-
96,-
| 1/12
Rate
mtl. 37,- mtl. 43,- mtl.
25,- mtl. 29,- mtl.
34,- mtl.
52,- mtl.
78,- mtl.
104,- 17,-/Stunde
mtl.
8,-
|
3.1
Das Schuljahr beginnt jeweils am 01.September und endet am 31. August
des Folgejahres. Der Eintritt während eines Schuljahres ist grundsätzlich möglich.
3.2
Ferien- und unterrichtsfreie Tage richten
sich nach den Bestimmungen für die allegemeinbildenden Schulen in Bayern.
4.1
Die Unterrichtsgebühren sind auf ein ganzes Schuljahr mit 12 Monaten
bezogen, allerdings ohne, daß der Schüler sich für 1 Jahr bindet (siehe Ziffer
13) und werden mit Unterrichtsbeginn fällig. Alle Gebühren sind Schuljahresgebühren
und in 12 Raten jeweils im voraus bis spätestens 03. Werktag des Monats zu begleichen.
Bei Eintritt während des Schuljahres beträgt die Gebühr 1/12 der
Jahresgebühr je angefangenen Kalendermonat. Ausgenommen hiervon ist die Musikalische
Früherziehung und Workshops.
4.2
Bei
Eintritt
während des Schuljahres
beträgt die Gebühr ein 1/12 der Schuljahresgebühr je angefangenem
Kalendermonat.
4.3
Die
Gesamtgebühr für die Musikalische
Früherziehung
wird mit dem Besuch der 2. Unterrichtsstunde fällig.
5.
Ermäßigung:
Nehmen aus einer Familie mehrere Schüler am gebührenpflichtigen Unterricht (ausgenommen
sind Musikalische Früherziehung und Schnupper-Kurse) teil, so sind für das 1.
Kind in der Reihenfolge des Eintritts die vollen Gebühren, für das 2. Kind 6%,
für das 3. Kind 10%, für das 4. und jedes weitere Kind 14% Ermäßigung der vollen
Kursgebühren zu entrichten. Dies gilt auch bei Belegung mehrerer Instrumente.
6.
Das jeweilige Unterrichtsmaterial
wie Noten, Saiten, Stöcke etc. ist in den Gebühren nicht enthalten.
7.
Die Einteilung der Unterrichtsstunden als auch die Zuweisung einer
Lehrkraft erfolgen durch die Schulleitung.
8.
Geringfügige Änderungen des Stundenplans
während eines Schuljahres bedürfen keiner Zustimmung des Erziehungsberechtigten,
wenn sie zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Musikschulbetriebes notwendig
sind.
9.
Der Unterrichtsbesuch
soll lückenlos sein und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Verhinderungsfälle
müssen der Schulleitung rechtzeitig gemeldet werden. Nicht besuchte Unterrichtsstunden
sind gebührenpflichtig.
10.
Unterrichtsstunden,
welche öfter als dreimal im Schuljahr entfallen, werden nach Möglichkeit nachgegeben.
Die Mitteilung hierfür erfolgt telefonisch, mündlich oder über die Informationstafeln
der Musikschule. Ersatzweise wird auf schriftlichen Antrag das anteilige Unterrichtsgeld
zu 1/52 je Unterrichtsstunde bis zum 31.07. des laufenden Schuljahres zurückerstattet.
11.
Bei längerer fortlaufender Erkrankung
des Schülers oder Lehrers entfällt das Unterrichtsgeld unter Vorlage eines ärztlichen
Attests nach vier Wochen.
12.
Der Theorieunterricht
ist Bestandteil der Instrumentalausbildung und somit Pflicht. Er findet in der
Regel zweimal im Schuljahr mit einer Dauer von je 90 min. in Form von Gruppenunterricht
statt. Die Termine werden über die Informationstafel oder einen Aushang mitgeteilt.
In dieser Woche findet kein Instrumentalunterricht statt.
13.
Das
Unterrichtsverhältnis
verlängert sich jeweils um ein halbes Jahr, wenn es nicht unter Einhaltung einer
Frist bis 30. Dezember zum 28. Februar oder bis 30. Juni zum 31. August des laufenden
Schuljahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird.
14.
Eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren
ist zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres möglich. Sie muß dem Vertragspartner
mindestens zehn Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden.
15.
Die
Aufsichtspflicht
der Lehrer beginnt
und endet mit der Unterrichtsstunde. Holen Sie deshalb Ihr KInd, falls notwendig,
pünktlich ab.
16.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg.


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